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   BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07   

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https://dejure.org/2009,9156
BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07 (https://dejure.org/2009,9156)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2009 - XII ZR 72/07 (https://dejure.org/2009,9156)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2009 - XII ZR 72/07 (https://dejure.org/2009,9156)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsanspruch eines Mieters gegen einen Ersteiger bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes an diesen im Rahmen einer Zwangsversteigerung; Bereicherungsanspruch eines Mieters bei Vereinbarung eines Baukostenzuschusses und vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes in ...

  • Judicialis

    BGB § 546 Abs. 1; ; BGB § 550; ; BGB § 812 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546 Abs. 1; BGB § 580a Abs. 2
    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung eines langfristigen Mietvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Investition des Mieters -> Bereicherung des Ersteigerer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07
    Seien die wertsteigernden Aufwendungen bereits zu einer Zeit vorgenommen worden, als der ursprüngliche Vermieter noch Eigentümer des Grundstücks gewesen sei, richte sich der Bereicherungsanspruch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2005 (- XII ZR 43/02 - NJW-RR 2006, 294) gegen den Erwerber.

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass dem Beklagten ein Bereicherungsanspruch (Bereicherung in sonstiger Weise) zustehen kann, weil die Klägerin als Vermieterin vorzeitig, und zwar in Folge ihrer Kündigung schon zum 31. Dezember 2005 und nicht erst mit Ablauf der vertraglich vorgesehenen Mietzeit in den Genuss der wertsteigernden Investition des Beklagten gekommen ist (BGH Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - NJW-RR 2006, 294).

    Mit Urteil vom 5. Oktober 2005 (aaO) hat der erkennende Senat aber entschieden, dass bei einem Vermieterwechsel infolge Grundstücksveräußerung nicht derjenige Bereicherungsschuldner ist, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investition Vermieter war, sondern der neue Vermieter, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält.

    Sieht man den Umfang der Bereicherung aber nicht in der Höhe der Aufwendung des Mieters und nicht im Zeitwert der Investitionen oder der Verkehrswertsteigerung des Mietobjektes bei Rückgabe, sondern allein in der Erhöhung des Ertragswertes, den der Vermieter früher als vertraglich vorgesehen durch anderweitige Vermietung zu einem höheren Mietzins realisieren kann (so Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 aaO), so kann sich der Anspruch nur gegen die Person richten, die das Mietobjekt vorzeitig zurückerhält.

  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4/54

    Baukostenzuschuß. Rückzahlungspflicht des Erstehers

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07
    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen des Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 31, 35 f. ; BGH Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 -WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (- VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59

    Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07
    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen des Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 31, 35 f. ; BGH Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 -WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (- VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07

    Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen; Herausgabeanspruch des Mieters gegen

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07
    Mit nach Erlass des Berufungsurteils ergangenem Urteil vom 20. Mai 2009 (- XII ZR 66/07 - NJW 2009, 2374) hat der Senat entschieden, dass sich der Bereicherungsanspruch nicht gegen den ursprünglichen Vermieter, sondern gegen den Ersteigerer richtet.
  • BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 16/59
    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07
    Mit der Beendigung des Mietvertrages vor dem von den Parteien geplanten Ende ist der Rechtsgrund für die von dem Beklagten vorgenommene Investition weggefallen (BGH Urteil vom 21. Januar 1960 - VIII ZR 16/59 - WM 60, 497, 498) mit der Folge, dass der Vermieter bereichert sein kann.
  • OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14

    Auslegung eines Gewerberaummietvertrages hinsichtlich der Pflicht des Mieters zur

    Der Mietvertrag ist danach der Rechtsgrund für die Zahlung des verlorenen Baukostenzuschusses, so dass er (teilweise) rechtsgrundlos erbracht wurde, wenn der Mietvertrag vorzeitig endet (vgl. BGH, Urt. v. 16.09.2009, XII ZR 72/07, ZMR 2010, 104).
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